KENNZEICHNUNGSPFLICHTIGE ZUSATZSTOFFE IN LEBENSMITTELN
Wir verwenden nur in Ausnahmefällen Lebensmittel mit kennzeichnungspflichtigen Zusatzstoffen. Verwendete Zusatzstoffe sind auf unseren Speisekarten in Form von Ziffern kenntlich gemacht. 1= mit Farbstoff, 2= mit Konservierungsstoff, 3 = mit Antioxidationmittel 4 = mit Geschmackversärker, 5 = geschwefelt 6 =geschwärzt, 7 = mit Phosphat, 9 = mit Milcheiweiß, 10 = Koffeinhaltig, 11 = Chininhaltig, 12 = geschwärzt, 13 = Taurin A = Glutenhaltige Getreide (Weizen 1, Roggen 2, Gerste 3, Hafer 4, Dinkel 5, Kamut 6, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse), B = Krebstiere, C = Eier, D = Fisch, E =Erdunüsse, F = Soja G = Milch incl. Milchzucker, H – Schalenfrüchte namentlich: H1 Mandel, H2 Haselnuss,