Der gemeinsame Besuch von Gästätten und die gemeinsame Nutzung eines Tisches ist nur den Personen gestattet, die nach § 2 Abs. 1 BaylfSMV von den Kontaktverboten im öffentlichen Raum ausgenommen sind.
Insbesondere sind an einem Tisch Personen aus maximal 2 verschiedenen häuslichen Gemeinschaften gestattet.
Kontaktdatenerhebung
Verehrte Gäste,
wir sind derzeit dazu verpflichtet, Kontaktdaten und Aufenthaltszeiten unserer Gäste zur Ermöglichung des Monitorings der Corona - Pandemie zu dokumentieren.
Daher bitten wir Sie sich auf dieser Liste entsprechend zu registrieren.